Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der 13 GRAD GmbH (im Folgenden als „13°“ bezeichnet) | Stand: 03.04.2024 | gültig ab 01.04.2024
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen 13° als Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vor Vertragsschluss der Geltung durch gesonderte, ausdrücklich als Widerspruch zu kennzeichnende Erklärung in Textform. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Individualvertragliche Regelungen gehen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; dies gilt nicht für mündliche Vereinbarungen. Bei Vorrang individualvertraglicher Regelungen gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend, wenn und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Leistungsumfang
- Soweit nicht ausdrücklich die Herstellung eines Werkes vereinbart wird, schuldet 13° grundsätzlich nur die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
- Soweit 13° für den Auftraggeber Markt- oder Zielgruppenanalysen durchführt, erfolgen derartige Analysen nicht unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards und sind keine Gutachten, sondern geben lediglich ein Ergebnis der Dienstleistungen von 13° wieder. Eine Analyse unter Zugrundelegung repräsentativer Umfragen schuldet 13° ausdrücklich nicht.
- Soweit 13° für den Auftraggeber Kampagnen, insbesondere Werbekampagnen, entwickelt oder durchführt, werden die hierzu erforderlichen Verträge mit Dritten, beispielsweise über Werbeleistungen, durch 13° namens und in Vollmacht des Auftraggebers geschlossen. Schließt aufgrund abweichender Vereinbarung 13° derartige Verträge mit Dritten im eigenen Namen, hat der Auftraggeber 13° auf deren Anforderung die hierfür voraussichtlich erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. 13° ist berechtigt, Vertragsschlüsse mit Dritten zurückzustellen, bis die Mittel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
- 13° ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter zu bedienen.
- Stellt der Auftraggeber 13° zur Erbringung der vereinbarten Leistungen schriftlich oder mündlich Informationen, Daten oder Unterlagen zur Verfügung, ist 13° weder zur Prüfung deren sachlicher oder rechnerischer Richtigkeit oder Vollständigkeit noch des Bestehens von Rechten Dritter verpflichtet. Für etwaige Schäden aufgrund der Verwendung dieser Informationen, Daten oder Unterlagen haftet der Auftraggeber; wird 13° durch den Verletzten in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber 13° von allen Forderungen des Verletzten freizustellen. Erkennt 13° eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder das Bestehen Rechter Dritter, insbesondere weil diese offensichtlich ist, wird sie den Auftraggeber hierauf hinweisen.
- Erstellt 13° für den Auftraggeber digitale Bilder oder Grafiken, ist sie zur Bereitstellung von offenen Dateien, die zur technischen Weiterverarbeitung und/oder Veränderung geeignet sind, nur verpflichtet, wenn sich dies aus dem Vertragszweck, insbesondere in Fällen der Erstellung Logos und Corporate Designs, ergibt oder ausdrücklich vereinbart wurde.
- Entwickelt oder verwendet 13° für den Auftraggeber Werbeslogans, Mottos oder sonstige Botschaften, schuldet sie nicht die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Botschaften; deren Beurteilung und Sicherstellung ist allein Sache des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für Wirkungsversprechen und für Aussagen zu (fehlenden) Auswirkungen von Produkten oder Produktionsprozessen, insbesondere in Bezug auf Menschen, Natur und Umwelt. 13° verwendet keine Botschaften, deren inhaltliche Unrichtigkeit ihr bekannt ist.
- 13° schuldet keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen oder sich aus dieser ergebenden Rechtspflichten für den Auftraggeber.
- Die Erbringung rechtsberatender, steuerberatender oder Wirtschaftsprüfern vorbehaltener Tätigkeiten ist ausgeschlossen. Soweit 13° die Erbringung derartiger Leistungen an den Auftraggeber vermittelt, wird sie hierdurch nicht selbst Vertragspartner, insbesondere nicht Schuldner derartiger Tätigkeiten.
§ 3 Erfüllungsort; Lieferung und Versand
- Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz von 13°.
- Versendet 13° Waren oder Unterlagen aufgrund vertraglicher Verpflichtung an oder für den Auftraggeber, haftet 13° nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald 13° die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
- Liefertermine bedürfen für ihre Gültigkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch 13° in Textform. Bei Vereinbarung eines Liefertermin genügt 13° ihrer Leistungspflicht, wenn sie die dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt so rechtzeitig übergeben hat, dass bei gewöhnlichem Ablauf mit einer Zustellung unter Einhaltung des Liefertermin zu rechnen war.
- Gerät 13° mit der Lieferung in Verzug, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, 13° alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zu übermitteln, soweit nicht deren Beschaffung durch 13° vertraglich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, 13° auf deren Anforderung die voraussichtlich erforderlichen Mittel für die im Rahmen der Auftragsausführung vorzunehmende Beauftragung von Dritten zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, 13° eine oder mehrere Personen als Vertreter des Auftraggebers in Bezug auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis zu benennen. Die Vertreter gelten als durch den Auftraggeber ermächtigt, alle zur Erbringung der von 13° geschuldeten Leistung erforderlichen Erklärungen verbindlich abzugeben. Benennt der Auftraggeber mehrere Vertreter, gelten diese als einzelvertretungsberechtigt, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
§ 5 Kommunikation, Datenschutz, Datenaufbewahrung
- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass jegliche Kommunikation bei Anbahnung und Ausführung des Vertragsverhältnisses, auch mit Dritten, auch unverschlüsselt, insbesondere mittels unverschlüsselter E-Mails erfolgt. Dem Auftraggeber ist hierbei bekannt, dass Inhalt einschließlich Anlagen unverschlüsselter E-Mails möglicherweise von unberechtigten Dritten gelesen, verarbeitet und/oder verbreitet werden können. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, durch ausdrückliche Erklärung gegenüber 13° in Textform die – ggf. weitere – Kommunikation per E-Mail ganz oder teilweise zu untersagen oder einen verschlüsselten E-Mail-Verkehr anzuordnen.
- Die gesonderten Datenschutzhinweise von 13° sind auf der Internetseite von 13° unter https://www.13-grad.com/datenschutz/ veröffentlicht.
- Nimmt 13° für den Auftraggeber eine Auftragsverarbeitung vor, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
- 13° ist zur Löschung von Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, verpflichtet, sofern sie zur Auftragsausführung, für Abrechnungszwecke, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nicht mehr notwendig sind.
§ 6 Vergütung
- Der Auftraggeber schuldet 13° die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist eine solche Vergütung für die Leistungen oder einzelne Teilleistungen von 13° nicht vereinbart, schuldet der Auftraggeber hierfür die übliche Vergütung sowie Aufwendungsersatz in üblicher Höhe.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, 13° alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Kosten durch die vertraglich vereinbarte Beauftragung von Dritten sowie Materialkosten. 13° ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Im Falle mehrerer Auftraggeber schuldet jeder Auftraggeber die gesamte Vergütung einschließlich des Ersatzes von Aufwendungen und Auslagen; 13° kann diese jedoch insgesamt nur einmal verlangen (Gesamtschuldner).
- Alle von 13° angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Preisangaben von 13° gelten ab Werk und schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein; diese sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
- Ändert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder die Art der Leistungserbringung, ist er verpflichtet, 13° den hierdurch entstehenden Mehraufwand und etwaig verursachte Mehrkosten zusätzlich zu vergüten.
- Wird nach Vertragsschluss die Bereitstellung von offenen Dateien, die zur technischen Weiterverarbeitung und/oder Veränderung geeignet sind, zusätzlich vereinbart, schuldet der Auftraggeber hierfür eine Vergütung von 30 % des auf die Erstellung der bereitzustellenden Datei entfallenden Vergütungsanteils.
- Endet das Vertragsverhältnis vor der vollständigen Leistungserbringung durch 13°, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines dem Umfang der bisherigen Leistungserbringung entsprechenden Anteils der Vergütung verpflichtet. Beide Vertragsparteien können einen geringeren oder höheren Schaden nachweisen.
- Angebote von 13° behalten, sofern nicht abweichend im Angebot mitgeteilt, einen Monate ihre Gültigkeit.
- Die Zahlung der Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. 13° ist berechtigt, nach Beginn des Vertragsverhältnisses monatlich über bereits erbrachte Leistungen, auch Teilleistungen, gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
- Einwendungen gegen Rechnungen von 13° sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Später geltend gemachte Einwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm eine vorherige, insbesondere fristgerechte Geltendmachung nicht möglich war.
- 13° ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung von 20 % auf die voraussichtlich entstehende Gesamtvergütung zu verlangen. Im Falle der Abrechnung von (Teil-)Leistungen ist ein Teilbetrag einer geleisteten Vorauszahlung im Verhältnis der abgerechneten Vergütung zur voraussichtlich entstehenden Gesamtvergütung anzurechnen.
- 13° kann vom Auftraggeber auch eine höhere Vorauszahlung verlangen, wenn die Erfüllung der Zahlungsansprüche von 13° wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist. In diesem Fall kann 13° bis zum Erhalt der Vorauszahlung die Auslieferung von Waren zurückhalten und die weitere Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise einstellen; diese Rechte stehen 13° auch für den Fall zu, dass sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befindet.
- Gegen den Honoraranspruch und Aufwendungs- bzw. Auslagenerstattungsanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Auftraggeber auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.
§ 7 Reisekosten
Der Auftraggeber ist zum Ersatz 13° entstehender Reisekosten verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst grundsätzlich den Ersatz von 0,70 EUR je gefahrenem Kilometer im Falle der Nutzung von PKW von 13° oder ihrer Mitarbeiter, von Mietwagenkosten bis zur oberen Mittelklasse einschließlich Vollkaskoversicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung und zuzüglich tatsächlicher Kraftstoffkosten, von Park- und Mautgebühren in voller Höhe, von Kosten von Zugreisen in der 1. Klasse einschließlich Kosten der Sitzplatzreservierung, von Taxikosten in angemessenem Nutzungsumfang, von Kosten von Flugreisen in angemessenem Umfang sowie von Kosten von Hotelübernachtungen gehobener Kategorie einschließlich Frühstück.
§ 8 Pfandrecht
13° erwirbt an allen ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder an in ihrem Besitz befindlichen, für den Auftraggeber erworbenen Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung der vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Die von 13° gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout, Handhabungskonzepte oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich Aufwendungs- und Auslagenersatz im Eigentum von 13°.
- Handelt der Auftraggeber gegenüber 13° als Unternehmer, ist der Auftraggeber zur Weiterveräußerung von im Eigentum von 13° stehenden Sachen nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Für den Fall der Veräußerung tritt der Auftragnehmer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an 13° ab, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem von 13° in Rechnung gestellten Betrag der weiterveräußerten Sache entspricht. Besteht im Veräußerungsfall lediglich Miteigentum des Auftraggebers, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Betrags, der dem Wert des Miteigentumsanteils entspricht. 13° nimmt diese Abtretung an.
- Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung von im Eigentum von 13° stehenden Sachen ist 13° als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung das Eigentum an der (neuen) Sache. Sind Sachen Dritter an der Verarbeitung beteiligt, erwirbt 13° Miteigentum im Verhältnis des Werts der Sache von 13° zu den verarbeiteten Sachen Dritter. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
- Übersteigt der Wert der für 13° bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um 20 %, so ist 13° auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
§ 10 Urheberrecht
- Alle von 13° im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Werke, insbesondere Bilder, Grafiken, Texte, Computerprogramme und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber ist 13°. Wird der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Miturheber, erklärt er hiermit den Verzicht auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten.
- 13° räumt dem Auftraggeber das Recht ein, ihr Werk im Rahmen des Vertragszwecks und für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu nutzen, zu verbreiten, auszustellen, zu vervielfältigen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und öffentlich zugänglich zu machen. Zur Vermietung ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von 13° berechtigt. Die Ausübung der vorstehenden Rechte über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus ist zulässig, wenn und soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrages ergibt, insbesondere bei der Erstellung von Werbematerial oder Corporate Designs; im Übrigen bedarf sie der vorherigen Zustimmung durch 13°.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Internet/webbasierte Softwarelösungen
Erbringt 13° für den Auftraggeber Leistungen, die im Internet für jedermann zugänglich sind, oder webbasierte Softwarelösungen, gelten zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
- Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist 13° nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen nach Zugang einer ausdrücklichen Ankündigung in Textform berechtigt, Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen aus dem Internet zu entfernen bzw. Zugangsmöglichkeiten abzuschalten. Der Auftraggeber schuldet 13° für den damit verbundenen Aufwand eine Aufwandspauschale von 180 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Wiedereinstellung von Internetpräsentationen oder webbasierten Softwarelösungen in das Internet bzw. die Wiedereinräumung von Zugangsmöglichkeiten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer weiteren Aufwandspauschale von 180 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer an 13° verpflichtet.
- Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte des Auftraggebers an von 13° für den Auftraggeber erstellten und/oder betriebenen Internetpräsentationen oder webbasierten Softwarelösungen einschließlich der von 13° gelieferten Bilder, Grafiken, Texte und Programmierungen stehen dem Auftraggeber nur für die Dauer des Vertrages zu. Eine über die Vertragsdauer hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch 13° in Schriftform.
- Von 13° erstellte Internetpräsentationen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt; 13° ist berechtigt, auf ihre Urheberschaft und sich hieraus ergebende Rechte in geeigneter Weise in der Internetpräsentation bzw. der webbasierten Softwarelösung hinzuweisen.
- Für jede Internetpräsentation sowie für per Link verknüpfte Verweise werden Namen und Anschrift, bei Vereinigungen und Gruppen auch Name und Anschrift des oder der Vertretungsberechtigten, des für den jeweiligen Inhalt Verantwortlichen angegeben.
- Der Auftraggeber ist für die Wahrheit der Inhalte von Internetpräsentationen verantwortlich. 13° übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation des Auftraggebers oder eines Dritten, den die Internetpräsentation als inhaltlich Verantwortlichen ausweist.
- Etwaige Aktualisierungen, Änderungen oder Überarbeitungen der Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden durch 13° im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs unverzüglich umgesetzt. Konkrete Bearbeitungsfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind.
- Soweit über Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen (Vertrags-)Erklärungen abgegeben oder Verträge geschlossen werden, wird 13° nur als Vermittler für den Auftraggeber tätig. 13° wird weder durch derartige Erklärungen verpflichtet noch Vertragspartner etwaiger geschlossener Verträge. Dementsprechend übernimmt 13° keine Gewährleistung oder Haftung für über Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen wechselseitig abgegebene Erklärungen oder vertragliche Verpflichtungen.
- Die Internetpräsentationen oder webbasierten Softwarelösungen einschließlich der darin enthaltenen Links dürfen nicht zur Speicherung, Verbreitung oder Bewerbung von Glücksspielen oder obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Stellt 13° einen Verstoß gegen diese Regelungen fest, ist sie zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt, ohne dass eine Kostenerstattung an den Auftraggeber erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 12 Beanstandung, Gewährleistung, Haftung
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden und stellen keinen Mangel dar. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der 13° nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. In solchem Fall ist 13° von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Lieferanten an den Auftraggeber abtritt. 13° haftet, soweit Ansprüche gegen den Lieferanten durch Verschulden von 13° nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
- Liegt ein Mangel vor, ist 13° nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder von Vertrag zurückzutreten, ausdrücklich vorbehalten.
- Die Haftung von 13° ist ausgeschlossen, soweit nicht eine mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgte Pflichtverletzung von 13°, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. 13° haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Verschwiegenheit
- 13° verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Kenntnis gelangt sind. Dies gilt nicht, soweit sie der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbindet oder die Tatsache wegen ihrer Offenkundigkeit keiner Geheimhaltung bedarf.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht ferner nicht, wenn und soweit die Offenbarung der Tatsachen zur Wahrung berechtigter Interessen von 13° erforderlich ist, insbesondere zur internen Kommunikation mit Banken, Versicherungen und Aufsichtsbehörden.
§ 14 Referenznennung, Impressum
- Der Auftraggeber stimmt mit Vertragsschluss der Referenznennung durch 13° in Form der Verwendung des Logos des Auftraggebers und einer abstrakten Projektbeschreibung in Angeboten und Präsentationen, insbesondere auf der Internetseite, von 13° zu.
- 13° ist darüber hinaus berechtigt, auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck ihres Logos, auf ihr Unternehmen hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies im Einzelfall verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
§ 15 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen 13° aus dem Vertragsverhältnis verjähren nach 2 Jahren, beginnend ab ihrer Entstehung. Im Falle vorsätzlichen Verhaltens von 13°, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 16 Kündigung des Vertrags
Sofern und soweit zwischen den Vertragsparteien die Erbringung von Dienstleistungen durch 13° vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Für das Vertragsverhältnis und für alle hieraus resultierenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist die Freie und Hansestadt Hamburg, soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. 13° ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung möglichst nahekommt.